Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken u.a. Einrichtungen
Wir überwachen den Betäubungsmittelverkehr in öffentlichen Apotheken, Krankenhaus-Apotheken, in Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeheimen sowie im Rettungsdienst.
Gesetzliche Grundlagen:
Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.